Mitgliederversammlung Sonntag, 22. August 2021 - Hinweise zum Infektionsschutz

Aufgrund der Vorschriften der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein Westfalen vom 17.08.2021 gelten derzeit für Versammlungen folgende Bestimmungen:

Ab der kreisweiten 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) von 35, die wir zurzeit auch überschreiten, gibt es Vorgaben für Versammlungen:

Es gilt die sog. 3G-Regel, d.h. Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete (Test nicht älter als 48 Stunden). Diese Regelung wird am Eingang kontrolliert. Bitte den Nachweis unaufgefordert vorlegen.

Die Registrierung, auch über die Luca-App ist nicht mehr erforderlich. Wer möchte, kann sich trotzdem über die Luca-App registrieren.

Mitglieder, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können nicht teilnehmen. Der Mindestabstand ist möglichst einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss beim Zugang getragen werden. Am Sitzplatz kann er abgelegt werden.

Bei guten Wetter findet die Versammlung auf der Terrasse des Clubheimes statt. Dort entfällt die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.

 


Zuletzt geändert am 20.08.2021 von Doris Toppmöller

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