Schutzkonzept von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt

Vorwort

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form steht.

Inhaltsverzeichnis

1. Präambel
2. Zielsetzung
3. Risikoanalyse – relevante Personen im Verein und dessen Umfeld
4. Risikoanalyse – relevante Situationen im Verein und dessen Umfeld
5. Veröffentlichung und Verbreitung des Schutzkonzeptes
6. Nachweis und Eignung von Mitarbeitern
7. Schulungen und Qualifizierung
8. Sprache und Kommunikation/aktiv Stellung beziehen
9. Umgang mit (sozialen) Medien
10. Persönliche Beziehungen
11. Nähe und Körperkontakt
12. Trainingspraxis und gemeinschaftliche Freizeitgestaltung
13. Transport und Räumlichkeiten
14. Ansprechpersonen und deren Aufgaben
15. Verfahrensablauf
16. Konsequenzen
17. Änderungen an diesem Konzept
18. Anlagen

1. Präambel

Die Ahlener Sportgemeinschaft '93 e. V. im folgenden ASG tritt insbesondere mit seiner Jugendorganisation durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und ihre präventive Arbeit jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Diese Arbeit beruht auf den vom Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Sportjugend erlassenen Richtlinien und Hinweisen. Die ASG möchte ihre Präventionsarbeit durch dieses Schutzkonzept festigen und transparent gestalten. Das Schutzkonzept umfasst den Jugend- und auch den Seniorenbereich im Leistungs- und Vereinssport.

Ein Verein und eine Gesellschaft sind einem stetigen Wandel unterlegen. Aufgrund dessen ist es erforderlich, das Schutzkonzept regelmäßig kritisch zu betrachten und neue Gegebenheiten sowie Erkenntnisse einfließen zu lassen.

2. Zielsetzung

Die ASG verpflichtet sich innerhalb ihrer Strukturen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die einem Missbrauch präventiv entgegenwirken. Sie setzt sich zum Ziel, eine Vermeidung jeglicher Gewalt auf allen Ebenen der Vereinsstruktur zu ermöglichen. Ferner verpflichtet sich die ASG zu einer Kultur des Hinsehens, der Hinwendung zu möglichen Betroffenen und der ständigen Überprüfung begünstigender Strukturen des Vereins und seiner Mitglieder.

Allen potenziellen Tätern soll es mittels eines Führungszeugnisses, Ehrenkodexes und dieses Schutzkonzeptes unmöglich gemacht werden bzw. ernstlich erschwert werden, innerhalb des Vereins tätig zu werden. Final erhofft sich die ASG, dass alle Fälle von Gewalt, insbesondere sexualisierte Belästigung und Gewalt, angesprochen werden und nicht in der Dunkelheit verschwinden, denn das würde nur die Täter schützen. Ein Effekt dieses Schutzkonzepts muss sein, dass diese Art von Gewalt im Vereinsleben nahezu ausgeschlossen werden kann. Mit diesem Schutzkonzept will die ASG im ersten Schritt alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter auf allen Ebenen für diese Thematik sensibilisieren. Jeder hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter inklusive Mannschaftsbetreuer hat die Pflicht, jede Form von physischer und psychischer Gewalt zu verhindern oder aktiv Maßnahmen zu ergreifen, sobald ein entsprechender Sachverhalt bekannt wird.

Eine permanente Sensibilisierung soll durch Berichterstattung der Ansprechpersonen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Gewaltprävention in der Jahreshauptversammlungen und ggf. der Mitgliederversammlungen der Abteilungen und/oder durch interne Fortbildungen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen durch externe Experten gewährleistet sein.

3. Risikoanalyse – relevante Personen im Verein und dessen Umfeld

Die Betrachtung der vorhandenen Vereinsstruktur hat gegenwärtig folgende haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich aktive Personengruppen ergeben, die von diesem Schutzkonzept berührt werden:
- Vorstands- und Vereinsmitglieder
- Erziehungsberechtigten der Kinder/Jugendlichen
- Verwaltungsmitarbeitern und
- Trainer, Betreuer, Schiedsrichter

4. Risikoanalyse – relevante Situationen im Verein und dessen Umfeld

Bei der Betrachtung typischer Vorgänge aus dem Vereinsleben haben sich aktuell die nachfolgend auf-geführten Situationen als relevant für eine gezielte Darstellung ergeben:
- Umgang mit (sozialen) Medien
- Persönliche Beziehungen
- Nähe und Körperkontakt
- Trainingspraxis und gemeinschaftliche Freizeitgestaltung
- Transport und Räumlichkeiten

5. Veröffentlichung und Verbreitung des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept wird auf der Homepage in der Hauptnavigation veröffentlich und liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht vor. Bei der Aufnahme in die ASG werden die Neumitglieder über das Schutzkonzept mit der Übersendung der Mitgliedsausweise informiert. Mannschaftsbetreuern werden im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder bei Neueinstellung über das Schutzkonzept in Kenntnis gesetzt und sensibilisiert. Darüber hinaus werden die vereinseigenen Schiedsrichter in den Aus- und Fortbildungsveranstal-tungen über das Schutzkonzept informiert. Ehrenamtlich tätige Personen werden im Rahmen ihrer Wahl bzw. Berufung zu der Thematik belehrt.

6. Nachweis und Eignung von Mitarbeitern

Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter haben eine Selbstverpflichtungserklärung und den Ehrenkodex zu unterzeichnen. Daneben haben sie verpflichtend ein erweitertes Führungszeug-nis in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Dieser Verpflichtung unterliegen auch die Ansprechpersonen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Gewaltprävention. Das erweiterte Führungszeugnis muss in Abständen von drei Jahren neu vorgelegt werden. Der unterschriebene Ehrenkodex wird für bis zu 10 Jahre digital gespeichert. Die Vorlage des Führungszeugnisses ist zu dokumentieren. Das erweitere Führungszeugnis ist den haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zurückzugeben.

7. Schulungen und Qualifizierung

Die ausgewählten Ansprechpersonen besuchen interne Fortbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus bietet die ASG bei berechtigtem Interesse die Möglichkeit, an einer externen Schulung teilzunehmen.

8. Sprache und Kommunikation/aktiv Stellung beziehen

Alle in der Vereinsarbeit involvierten Personen legen Wert auf eine respektvolle und wertschätzende Sprache. Sie beziehen aktiv Stellung bei sexistischen und rassistischen Äußerungen über das Ausse-hen, die Herkunft und die sexuelle Orientierung. Das betrifft insbesondere auch persönliche Beleidigungen sowie Mobbing.

Verstöße müssen sofort angesprochen und ggf. den vom Verein benannten Ansprechpersonen gemeldet werden. Die Regeln für die Sprache und Kommunikation sowie mögliche Konsequenzen bei Nichteinhalten werden offen kommuniziert.

9. Umgang mit (sozialen) Medien

Sportler und Mannschaftsbetreuer sind dazu angehalten, die Nutzung von Smartphones im Training und insbesondere in den Umkleidesituationen auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere das Filmen und Fotografieren in Waschräumen ist nicht gestattet. Bildaufnahmen in den Umkleideräumen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Mannschaftsbetreuer und Rücksprache mit den Sportlern erlaubt (z.B. Sieger-Selfie).

Für die Öffentlichkeitsarbeit können ausgewählte Foto- und Filmaufnahmen auf den Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram und YouTube) sowie auf der Homepage genutzt werden, wenn die abgebildeten Personen zustimmen. Die DSGVO ist hierbei zu beachten. Bei Minderjährigen ist immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Dies geschieht grundsätzlich über die Vereinsan-meldung. Bei der Kommunikation über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) zwischen Sportlern oder Mannschaftsbetreuern sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Bei privatem/persönlichem Kontakt Mannschaftsbetreuern mit Jugendlichen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigen eingeholt werden. In Verdachtsfällen, z.B. bei Teilung unangemessener Nachrichten oder Inhalte, sind zur Beweissicherung Screenshots zu erstellen, die Ansprechpersonen zu kontaktieren und die Inhalte auf keinen Fall an andere Personen weiterzuleiten.

Auf Videotelefonie oder Konferenzen sollte verzichtet werden, sofern diese nicht zur Umsetzung der trainingsspezifischen Ausbildung nötig sind. Mannschaftsbetreuern dürfen ihr Smartphone für trai-ningsspezifische Zwecke (u. a. Absprache über Trainingszeiten, Zu- und Absagen für Trainingsteilnahmen) und in Notfällen nutzen.

10. Persönliche Beziehungen

Persönliche Beziehungen zwischen Sportlern und Personen aus dem Mannschaftsbetreuer-Team soll-ten vermieden werden. Sollten persönliche Beziehungen vorliegen, so sind diese offen zu kommunizieren. Die Entstehung eines „Abhängigkeitsverhältnisses" aufgrund einer Liebesbeziehung sollte mög-lichst vermieden werden. Eine Liebesbeziehung zwischen Sportlern ist im Rahmen des Jugendschutz-gesetzes möglich. Eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss ggf. erteilt werden. Eine Doppelrolle als Elternteil und Mannschaftsbetreuer ist möglich. Persönliche 1:1-Geschenke sind zu vermeiden.

11. Nähe und Körperkontakt

Grundsätzlich ist der Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Sportlern und am Sport beteiligten Personen (z. B. Mannschaftsbetreuer, Referenten, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, SR-Coaches, Spielaufsichten, Technischen Delegierten, etc.) angemessen zu regeln. Direkter körperlicher Kontakt ist grundsätzlich zu minimieren.

Vor Körperkontakt (z.B. bei Technikkorrekturen, Aufmunterung, Trösten) werden Sportler nach Möglichkeit darauf hingewiesen und um Zustimmung gebeten. Eine Ausnahme bilden direkte bei Gefahrensituationen. Die Mannschaftsbetreuer sollten bei Hilfestellungen diese im Vorwege erläutern und erklären. Ein „Nein" ist kommentarlos und ohne Nachteile für die Sportler zu akzeptieren.

12. Trainingspraxis und gemeinschaftliche Freizeitgestaltung

Sind abteilungsspezifisch umzusetzen.

13. Transport und Räumlichkeiten

Sind abteilungsspezifisch umzusetzen.

14. Ansprechpersonen und deren Aufgaben (siehe auch Anhang A)

Die ASG benennt mind. zwei volljährige Personen, die über Verdachtsfälle informiert werden können. Die Ansprechpersonen sollten aus mind. einer weiblichen und einer männlichen Person bestehen. Sie stehen allen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind fest in die Abläufe eingebunden, für die Aufgabe geeignet und im Thema geschult.

Die Ansprechpersonen sowie die Verfahrensweise werden regelmäßig kommuniziert. Die Kontaktdaten der in der ASG verantwortlichen Ansprechpersonen sind im Schutzkonzept auf der Homepage veröffentlicht. Alle Ansprechpersonen sind vertraulich per E-Mail oder telefonisch erreichbar.

15. Verfahrensablauf (siehe auch Anhang C)

In diesem Handlungsleitfaden wird die Reihenfolge der Kommunikation mit den Ansprechpersonen be-schrieben, wenn Vereinsmitglied sich in einer Situation unwohl fühlt oder ein Sportler oder ein Mannschaftsbetreuer oder eine dritte Person eine Regelverletzung oder ein grenzüberschreitendes Verhalten wahrnimmt. Das Ablaufverfahren regelt den Umgang mit Verdachtsfällen auf jegliche Form von Gewalt und Grenzverletzungen und enthält Hinweise zum Umgang mit verdächtigen Personen.

Die Ansprechpersonen sind angehalten, jeden Verdachtsfall untereinander zu kommunizieren und sich bei Unsicherheiten an eine professionelle Beratungsstelle zu wenden. Der Vorstand und die Abteilungs-vorstände (jeweils der 1. und 2. Vorsitzende) sind bei jedem Verdachtsfall verpflichtend zu informieren. Alternativ können sich Betroffene jederzeit an Fachberatungsstellen wenden.

Wenn betroffene Personen sich zuerst an Vereinsmitglieder oder Mannschaftsbetreuer wenden, sind diese aufgefordert, sich ihrerseits vertraulich und schnellstmöglich an eine Vertrauensperson oder der externe Beratungseinrichtung zu wenden, wie sie im Anhang A genannt werden.

a) Kommunikation im Falle eines internen Verdachts
Im Falle eines internen Verdachts ist eine Dokumentation der Verdachtsmomente sowie aller getroffenen Maßnahmen zwingend erforderlich. Hierbei sind ebenfalls alle gefassten Beschlüsse schriftlich festzuhalten und sicher verschlossen aufzubewahren.

b) Kommunikation im Falle eines öffentlichen Vorfalls
Im Falle eines bereits in die Öffentlichkeit getretenen Vorfalls, behält sich der Verein vor, schnellstmöglich einen adäquaten Sprachumgang mit den öffentlichen Medien zu finden sowie diesen ebenfalls vereinsintern zu kommunizieren.

c) Handlungsleitfaden beim Verdachtsfall
Im Falle eines Verdachts sind die Vertrauensperson die erste Anlaufstelle des Vereins. Weitreichende Entscheidungen werden immer in Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen getrof-fen. Darüber hinaus werden der 1. Und 2. Vorsitzende des Vorstands und der Abteilungsvorstände umgehend über den Vorfall informiert. In diesem Zusammenhang muss der Wille der mutmaßlich geschädigten Person zwingend berücksichtigt werden. Die Vertrauensperson übernimmt die vollständige Dokumentation des Falls. Die Vertrauensperson wird nach allen Möglichkeiten durch die Vorstände unterstützt. Der Verein behält sich vor, im Falle eines Verdachtsfalls, relevante Informationen zu sammeln und auf deren Grundlage Entscheidungen zu treffen. Hierbei dient der Verein als unabhängiges Medium, objektive Fakten zu schaffen und keine eigenen Urteile zu fällen.

d) Verfahren

I. Im Falle eines einer Vertrauensperson zugetragenen Verdachtsfalls, erfolgt zunächst ein Zusammentragen sowie eine schriftliche Dokumentation der Informationen auf Grundlage der Berichterstattung des mutmaßlichen Betroffenen.

II. Die Vertrauensperson sucht ein offizielles Gespräch mit der mutmaßlich verdächtigen Person, in dem die Vorstände anwesend sind. Der verdächtigen Person wird ein siche-rer Rahmen geboten, sich aktiv und offen zu den Vorfällen zu äußern. Dabei wird die mutmaßliche verdächtige Person (sowie ggf. der Erziehungsberechtigte) darauf hin-gewiesen, dass er sich nicht selbst belasten muss. Die Äußerungen werden umfassend dokumentiert.
Die Vorstände entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine weitere Teilnahme der mutmaßlich verdächtigen Person am Vereinsleben möglich ist. Weitere Personen können zur weiteren Beratung eingeladen werden.
Anmerkung: Bei einem Verdachtsfall, bei denen das Betroffene am aktiven Sport teilnimmt, wird die mutmaßlich verdächtige Person vorerst von ihrer Sportlertätigkeit oder Tätigkeit als Mannschaftsbetreuer entbunden. Ebenfalls wird der verdächtigen Person vorerst eine Teilnahme an Kinder- und Jugendveranstaltungen untersagt. In diesem Zusammenhang sind stets die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlich geschädigten und verdächtigen Person zu wahren.

III. Die Ansprechpersonen unterliegen keiner judikativen Gewalt. Alle weiteren juristischen und strafrechtlichen Maßnahmen des Verdachtsfalls hat der Verein zu dokumentieren. Bei Bestätigung des Verdachtsfalls unterliegt es dem Verein den Täter zukünftig aus dem Verein zu suspendieren.

e) Nachbereitung des Geschehens
Der Verein arbeitet die Geschehnisse sowohl intern als auch extern mit Sportlern, Mannschaftsbetreuern, Mitgliedern sowie Vorstandsmitgliedern unter Wahrung des Betroffenenschutzes auf. Dabei wird auf externe Beratungsstellen zurückgegriffen.

16. Konsequenzen

Verstöße gegen das Schutzkonzept werden durch die Ansprechpersonen und die zuständige Führung verantwortungsbewusst aufgearbeitet und beurteilt. Sämtliche Verstöße werden individuell sanktioniert, von Ermahnung über den Ausschluss von Maßnahmen bis zum Verlust von Arbeitsverhältnissen oder Mitgliedschaften. Gravierende Vergehen werden in Absprache mit dem Betroffenen zur Anzeige gebracht. Begünstigende strukturelle Gestaltungen werden überprüft und notwendige Veränderungen veranlasst. Gemachte Erkenntnisse werden in das Schutzkonzept eingearbeitet.

17. Änderungen an diesem Konzept

Änderungen an diesem Konzept können jederzeit erfolgen und bleiben vorbehalten.

18. Anlagen

Anlage A: Ansprechpersonen und externe Beratungsstellen
Anlage B: Selbstverpflichtung (Ehrenkodex)
Anlage C: Ablaufplan bei gemeldeten Verdachtsfällen an die Ansprechpersonen
Anlage D: Erweitertes Führungszeugnis – Antrag auf Gebührenbefreiung
Anlage E: Informationsschreiben für Sportler und Sportlerinnen – Redebedarf – WIR hören zu!


Zuletzt geändert am 08.01.2026 von Doris Toppmöller

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